SCHMITT REAL ESTATE  INVESTMENTS
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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen inklusive Provisionsvereinbarung

1. Grundlage und Geltungsbereich


Diese  Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Grundsätzliches in der  Zusammenarbeit mit uns und gelten sowohl für das erste Geschäft bzw. den  ersten Kontakt als auch für alle weiteren – auch wenn sie nicht erneut  zur Kenntnis gebracht werden. Ein Vertrag kommt zwischen Vollkaufleuten  auch mündlich durch Beauftragung zum Tätigwerden zustande. Einer  eventuellen Gegenbestätigung unter Bezugnahme auf eigene  Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.


2. Angebote und Gewährleistung


Die  Informationen in unseren Angeboten sind uns von Dritten übermittelt  worden. Für deren Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine  Gewähr. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum,  Zwischenvermietung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Eine  eventuelle Haftungspflicht ist auf max. € 5.000.000 begrenzt.


3. Vertraulichkeit und Weiterreichung


Alle  Informationen sind, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist,  ausschließlich für unseren Vertragspartner bestimmt. Sollte durch die  unbefugte Weitergabe von Informationen ein Vertrag zwischen Parteien  zustande kommen, die nicht in einem Vertragsverhältnis mit uns standen,  ist gleichwohl eine Provision verdient. Der die Informationen  weitergebende Vertragspartner haftet uns gegenüber für die Zahlung der  Provision.


4. Provisionsanspruch und Fälligkeit


Die  Provision ist durch Nachweis einer Vertragsgelegenheit oder durch  Vermittlung eines Vertrags nach rechtswirksamer Gültigkeit verdient.  Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Sie ist 14 Tage nach  Rechnungsstellung zzgl. MwSt. zur Zahlung fällig. Ein Nachweis gilt als  anerkannt, sofern nicht unverzüglich schriftlich Vorkenntnis geltend  gemacht wird. Die Provision ist auch dann verdient, wenn ein anderer als  der angebotene oder ein wirtschaftlich abweichender Vertrag auf Basis  der angebotenen Vertragsgelegenheit zustande kommt sofern das Ziel der  Beauftragung erfüllt ist.


5. Provisionssätze


Miet- und Pachtverträge


  • Verträge mit einer festen Laufzeit von bis zu 5 Jahren das 3-fache einer Bruttomonatsmiete
  • Verträge mit einer festen Laufzeit von mehr als 5 bis einschließlich 9 Jahren das 4-fache einer Bruttomonatsmiete
  • Verträge mit einer festen Laufzeit ab 10 Jahren das 5-fache einer Bruttomonatsmiete


Die  vorgenannten Sätze erhöhen sich um jeweils eine Bruttomonatsmiete,  sollte der Miet- oder Pachtvertrag die einseitige Möglichkeit einer  Option, einer Sonderkündigung oder eines Vormietrechts beinhalten. Die  Bruttomonatsmiete definiert sich als Nettomonatsmiete sämtlicher Flächen  inkl. Stellplätze zzgl. der Nebenkostenvorauszahlung bzw.  Nebenkostenpauschale. Mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung  unberücksichtigt. Sollte im Hauptmietvertrag eine Staffelmiete  vereinbart sein errechnet sich die Provision auf Basis einer  durchschnittlichen Bruttomonatsmiete über die Gesamtlaufzeit des  Vertrags. 

Folgegeschäfte innerhalb von 24 Monaten ab Rechtskraft des Erstgeschäfts  werden entsprechend der vorgenannten Provisionssätze vergütet. 


Kaufverträge und Übertragung von Gesellschaftsrechten 


Bei  An- und Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten,  Projekten und Gebäuden sowie bei Übertragung von Gesellschaftsrechten  errechnet sich die Provision vom Gesamtkaufpreis inkl. aller  Nebenleistungen wie folgt:


  • Kaufpreis bis € 10,0 Mio. 5,0 % zzgl. 19% MwSt.
  • Kaufpreis ab € 10,0 Mio. 3,0 % zzgl. 19% MwSt.


Erbbaurechtsverträge

Bei  Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten 5% des Vertragswertes,  welcher sich aus der Kapitalisierung des Erbbauzinses bestimmt zzgl.  einer Provision gemäß der Staffel für Kaufverträge für den Wert der  Aufbauten.

Eine eventuelle Individualvereinbarung ersetzt die vorgenannten Provisionssätze.


6. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt für die Vertragsgegenseite – auch entgeltlich - tätig zu werden.


7. Sonstiges

Gerichtsstand  ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte  eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam  sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen  dadurch nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung tritt die gesetzliche  Bestimmung. Fehlt es an einer solchen, so tritt an die Stelle der  unwirksamen Bestimmung eine wirksame Ersatzbestimmung, die dem  angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt  für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.

Weitere OFF-Market-Objektangebote finden Sie hier online.

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